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Bei den Bereitschaften
des Bayerischen Roten Kreuzes wird jungen Leuten eine Alternative zum
"Dienst an der Waffe" geboten.
In der Bereitschaft
Donnersdorf besteht die Möglichkeit, als Helfer im Katastrophenschutz
nicht zum Zivildienst herangezogen zu werden.
Wenn Sie anerkannter
Kriegsdienstverweigerer sind, gilt im Falle des Einsatzes im Zivil- und
Katastrophenschutz die Bestimmung des § 14 Zivildienstgesetz, die
lautet:
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"§ 14
Zivilschutz oder Katastrophenschutz.
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich vor Vollendung
des 25. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde
auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz
oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Zivildienst
herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz
mitwirken. Dies gilt auch bei von der zuständigen Behörde genehmigten
Unterbrechungen der Mitwirkung, wenn die auf der Mindestverpflichtung
beruhende sechsjährige tatsächliche Mitwirkung noch bis zur
Vollendung des 32. Lebensjahres erfüllt werden kann.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, dem Bundesamt
das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung
von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.
(3) Zeigt eine zuständige Behörde an, dass ein anerkannter
Kriegsdienstverweigerer sich mit der Folge der Nichtheranziehung zum Zivildienst
zur Mitwirkung als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet
hat, so hat das Bundesamt dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer mitzuteilen,
dass er für die Dauer seiner Mitwirkung nicht zum Zivildienst herangezogen
wird.
(4) Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer sechs Jahre im Zivilschutz
oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst
zu leisten; das gilt nicht für den Verteidigungsfall. Genehmigte
Unterbrechungen der Mitwirkung (Abs 1 Satz 2) gelten als Mitwirkung, soweit
sie insgesamt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen.
Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in
dem Verhalten des anerkannten Kriegsdienstverweigerers liegen, vorzeitig,
so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit,
soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig
auf den Grundwehrdienst anzurechnen."
Für
nähere Informationen zur Ableistung des Katastrophenschutzdienstes
in der Bereitschaft Donnersdorf, wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsleiter
Herbert Barthel.
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