Bei den Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes wird jungen Leuten eine Alternative zum "Dienst an der Waffe" geboten.

In der Bereitschaft Donnersdorf besteht die Möglichkeit, als Helfer im Katastrophenschutz nicht zum Zivildienst herangezogen zu werden.

Wenn Sie anerkannter Kriegsdienstverweigerer sind, gilt im Falle des Einsatzes im Zivil- und Katastrophenschutz die Bestimmung des § 14 Zivildienstgesetz, die lautet:

"§ 14 Zivilschutz oder Katastrophenschutz.

(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Zivildienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken. Dies gilt auch bei von der zuständigen Behörde genehmigten Unterbrechungen der Mitwirkung, wenn die auf der Mindestverpflichtung beruhende sechsjährige tatsächliche Mitwirkung noch bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres erfüllt werden kann.

(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.

(3) Zeigt eine zuständige Behörde an, dass ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer sich mit der Folge der Nichtheranziehung zum Zivildienst zur Mitwirkung als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet hat, so hat das Bundesamt dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer mitzuteilen, dass er für die Dauer seiner Mitwirkung nicht zum Zivildienst herangezogen wird.

(4) Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Verteidigungsfall. Genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (Abs 1 Satz 2) gelten als Mitwirkung, soweit sie insgesamt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen. Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in dem Verhalten des anerkannten Kriegsdienstverweigerers liegen, vorzeitig, so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit, soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig auf den Grundwehrdienst anzurechnen."

Für nähere Informationen zur Ableistung des Katastrophenschutzdienstes in der Bereitschaft Donnersdorf, wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsleiter Herbert Barthel.